Liebe Patientin, Lieber Patient
Der Deutsche Hausärzteverband und Ihre Hausarztpraxis informieren Sie:
Der Gesetzgeber will es so: Ab 1. Januar 2004 müssen Versicherte bei jeder Erstinanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Quartal eine Gebühr von 10,- Euro entrichten.
Wo und Wann muss diese Gebühr bezahlt werden?
- beim Hausarzt (1. Kontakt im Quartal)
- Krankenhausambulanz (1. Kontakt im Quartal)
- beim Facharzt (wenn KEINE Überweisung vorgelegt wird)
- in der Krankenhausambulanz (wenn KEINE Überweisung vorgelegt wird)
- bei notfallmäßiger Inanspruchnahme eines Arztes oder Krankenhauses in einem anderen deutschen Bundesland (Urlaub, Dienstreise
- bei der Inanspruchnahme eines ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten.
Die Erhebung der Praxisgebühr entfällt, wenn:
- der / die Versicherte noch keine 18 Jahre alt ist
- der / die Versicherte eine Bescheinigung seiner / ihrer Krankenkasse vorlegt, die besagt, dass er / sie von der Zahlung der Praxisgebühr befreit ist
- der / die Versicherte dem behandelden Arzt eine Überweisung vorlegt
- der / die Versicherte den Arzt ausschließlich zu Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen aufsucht
- der / die Versicherte das so genannte Kostenerstattungsverfahren gewählt hat, ( d.h. wenn vom Arzt oder Krankenhaus eine Behandlungsrechnung ausgestellt wird und der / die Patient/in diese direkt bezahlt)
Dürfen Arztpraxis oder Krankenhaus auf die Erhebung der "Praxisgebühr" verzichten?
Nein, denn diese "Kassengebühr" müssen auch wir zahlen, d.h. an Ihre Krankenkasse abführen! Eigentlich müsste die Praxisgebühr also Krankenkassengebühr heißen!
Wir werden gegen unseren Willen durch den Gesetzgeber verpflichtet, die Erhebung dieser Kassengebühr in den Hausärztlichen Praxen einzuführen. Dabei muss hausärztliche Behandlung doch jedem Versicherte ohne besondere Hürden zugänglich sein, sonst riskieren wir, dass scheinbar harmlose Erkrankungen erst behandelt werden, wenn sie lebensbedrohlich geworden sind oder unheilbare Schäden hinterlassen haben.
Die meisten Patienten in Deutschland haben einen Hausarzt. Dieser ist Ihr erster Ansprechpartner in Gesundheitsfragen. Kann er nicht abschließend helfen oder werden weitere ärztliche Untersuchungen benötigt, so stellt Ihr Hausarzt eine Überweisung aus. Die so hinzugezogenen Ärzte oder auch Krankenhauseinrichtungen haben dann einen konstanten Ansprechpartner, dem sie Untersuchungsergebnisse und auch Unterlagen zeitnah übermitteln können. - Ihre persönliche, individuelle Behandlung durch Ihren Hausarzt ist somit gewährleistet
Dies macht es Ihnen leichter, im Bedarfsfall auf solche Unterlagen zurückzugreifen (Renten oder Behindertenverfahren, Kuranträge, Unfallfolgen). Sie vermeiden damit viele unnötige Wege
Ihr Hausarzt ist ein Fachmann im Gesundheitswesen, der Sie, Ihre Erkrankungen, Ihr Umfeld und Ihre Familie am besten kennt
Zum Facharzt oder in die Ambulanz, nur mit der Überweisung Ihres Hausarztes!
